Zuletzt aktualisiert am: 23.06.2025
Erstes Buch (Aktiengesellschaft)
Vierter Teil (Verfassung der Aktiengesellschaft)
Vierter Abschnitt (Hauptversammlung)
Zweiter Unterabschnitt (Einberufung derHauptversammlung)
(1) Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen.
(2) Die Satzung kann die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen, dass die Aktionäre sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. In der Satzung oder in der Einberufung auf Grund einer Ermächtigung durch die Satzung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Die Mindestfrist des Absatzes 1 verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist.
(3) Die Satzung kann bestimmen, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist; Absatz 2 Satz 5 gilt in diesem Fall entsprechend.
(4) Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften reicht ein Nachweis gemäß § 67c Absatz 3 aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes nach § 67c Absatz 3 hat sich bei börsennotierten Gesellschaften auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. In der Satzung oder in der Einberufung auf Grund einer Ermächtigung durch die Satzung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
(5) Bei Namensaktien börsennotierter Gesellschaften folgt die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts gemäß § 67 Absatz 2 Satz 1 aus der Eintragung im Aktienregister.
Weitere Vorschriften um § 123 AktG
- AktG - Inhaltsverzeichnis
- § 119 AktG - Rechte der Hauptversammlung
- § 120 AktG - Entlastung
- § 120a AktG - Votum zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht
- § 121 AktG - Allgemeines
- § 122 AktG - Einberufung auf Verlangen einer Minderheit
- § 123 AktG - Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis
- § 124 AktG - Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen; Vorschläge zur Beschlussfassung
- § 124a AktG - Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
- § 125 AktG - Mitteilungen für die Aktionäre und an Aufsichtsratsmitglieder
- § 126 AktG - Anträge von Aktionären
- § 127 AktG - Wahlvorschläge von Aktionären
Erwähnungen von § 123 AktG in anderen Vorschriften
Folgende Vorschriften verweisen auf § 123 AktG:
- Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
- Abschnitt 3 (Angebote zum Erwerb von Wertpapieren)
- § 16 Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung
- Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (SAG)
- Teil 2 (Aufsichtsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Sanierung und zur Frühintervention)
- Kapitel 3 (Frühzeitiges Eingreifen)
- § 36 Frühinterventionsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung
- Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG)
- Teil 2 (Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung)
- Kapitel 1 (Geschäftstätigkeit)
- Abschnitt 4 (Allgemeine Berichtspflichten)
- Unterabschnitt 1 (Abschlussprüfung)
- § 36 Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Prüfungsauftrag
- Aktiengesetz (AktG)
- Erstes Buch (Aktiengesellschaft)
- Vierter Teil (Verfassung der Aktiengesellschaft)
- Vierter Abschnitt (Hauptversammlung)
- Zweiter Unterabschnitt (Einberufung derHauptversammlung)
- § 121 Allgemeines
- Vierter Unterabschnitt (Stimmrecht)
- § 135 Ausübung des Stimmrechts durch Intermediäre und geschäftsmäßig Handelnde
News im Umkreis zu § 123 AktG
Unzulässigkeit abstrakter RedezeitbeschränkungenDie Satzung kann den Leiter der Hauptversammlung ermächtigen, das Frage- und Rederecht eines Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken (§ 131 Abs. 2 S. 2 AktG). Diese Beschränkung darf jedoch nicht durch eine Satzungsbestimmung erfolgen, in der abstrakte Zeitgrenzen ohne Rücksicht auf die Belange der jeweils anstehenden Hauptversammlung ...Bundesregierung geht gegen räuberische Aktionäre vor... Aktionärsrechterichtlinie sieht außerdem vor, dass Aktionäre bei börsennotierten Aktiengesellschaften ihre Stimme künftig auch elektronisch abgeben können und stärkt die Präsenz in der Hauptversammlung. Das Geschäftsmodell von klagefreudigen Aktionären, denen es nicht um das gemeinsame Ganze geht, sondern die mit ihren Klagen lediglich ...Ein stabiler und moderner Rahmen für unsere AktiengesellschaftenDas Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) beschlossen. Nach den Vorgaben der Richtlinie wird die grenzüberschreitende Information und Stimmrechtsausübung der Aktionäre erleichtert. Daneben zielt der Gesetzentwurf auf eine Erhöhung der Hauptversammlungspräsenzen und enthält eine Neuordnung des ...DGAP-News: Infratec AG: Anfechtungsklagen gegen HauptversammlungsbeschlüsseInfratec AG / Rechtssache28.04.2010 10:05 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Infratec AGAnfechtungsklagen gegen ...Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft: Aktionäre dürfen weniger fragen und redenBundesgerichtshof zur Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre in der Hauptversammlung Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft eine Satzungsregelung beschließen kann, die den Versammlungsleiter umfassend ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ...Anfechtungsbefugnis des Minderheitsaktionärs trotz wirksamer Eintragung des ÜbertragungsbeschlussesDer u. a. für Aktienrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Minderheitsaktionäre, deren Aktien nach dem Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf einen Hauptaktionär übertragen werden sollen, die Befugnis, diesen Beschluss wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung anzufechten, nicht ...Barabfindung nach Squeeze-out der MinderheitsaktionäreStichtag für den dreimonatigen Referenzzeitraum ist grundsätzlich die Bekanntgabe der Maßnahme Die Antragsgegnerin war Hauptaktionärin, die Antragsteller Minderheitsaktionäre einer Aktiengesellschaft. Am 30.4.2003 beschloss die außerordentliche Hauptversammlung einen sog. Squeeze-out der Minderheitsaktionäre. Voraussetzung für den Squeeze-out ...BGH: Squeeze-out-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässigDie Kläger sind Minderheitsaktionäre der beklagten Aktiengesellschaft. Hauptaktionärin mit einem Anteil von über 97 % am Grundkapital ist die Streithelferin der Beklagten, die Deutsche Postbank AG. Durch Beschluss ihrer Hauptversammlung wurde die Beklagte zum Ende des Jahres 2000 aufgelöst. Seitdem befindet sie sich in der Abwicklung. Im Juli ...BGH zur Nichtigkeit von AG-HaupversammlungsbeschlüssenDer für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass unzutreffende Angaben zur Bevollmächtigung in der Einberufung zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft nach der bis 31. August 2009 geltenden Fassung von § 121 Abs. 3 AktG nicht zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse ...DGAP-News: Unylon AG: Ergebnisse der UNYLON AG HauptversammlungUnylon AG / Hauptversammlung/Rechtssache27.05.2010 14:00 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Hamburg, 27. Mai 2010 - Die ...DGAP-News: Ashurst LLP: Satzungsregelung zur RedezeitbeschrAshurst LLP / Hauptversammlung/Rechtssache09.02.2010 09:36 VerAusgeschlossener Minderheitsaktionär erhält keinen festen Ausgleich... Gewinnabführungsvertrags zustehende Ausgleichszahlung für ein zurückliegendes Geschäftsjahr nicht mehr verlangen kann, wenn alle Aktien der Minderheitsaktionäre im Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung für dieses Geschäftsjahr mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister bereits auf den Hauptaktionär übergegangen ...
Forenposts passend zu § 123 AktG
Behandlung von Anträgen für die HauptversammlungMitglieder eines Vereins können Anträge, die auf der Hauptversammlung behandelt werden sollen, schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen beim Vorstand einreichen. Ein Mitglied hat Probleme mit der Aufnahme eines neuen Mitglieds, dessen Aufnahme auf der Hauptversammlung beschlossen werden soll. Die Satzung sieht vor, dass eine Aufnahme in den ...mündlicher Arbeitsvertrag - Beweislast bei GerichtAW: mündlicher Arbeitsvertrag - Beweislast bei GerichtAlso, wenn ich Dich richtig verstehe, wäre der AG in der Pflicht die Teilzeitanstellung zu beweisen!? Und nicht der AN die Vollzeit!?Und dazu würde nicht die Anmeldung auf Teilzeit bei der KK reichen!?Was würde denn vor Gericht, Deiner Meinung nach, eher ins Gewicht fallen:Der AG ...Bis wann kann gegen Beschlüsse einer Hauptversammlung Einspruch eingelegt werden?AW: Bis wann kann gegen Beschlüsse einer Hauptversammlung Einspruch eingelegt werden?Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.GrüßeEinladung zur Hauptversammlung nicht fristgerecht. Welche Konsequenzen?Hallo zusammen,nach der Satzung hat die Einberufung der Mitglieder zur Hauptversammlung mindestens 4 Wochen vor der ordentlichen Hauptversammlung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.Die Versammlung findet am 11.09. statt. Die Ladung wurde geschrieben am 11.08, ging aber erst am 17.08. ein (Eingang kann belegt werden.) ...Tagesordnungspunkte HauptversammlungAW: Tagesordnungspunkte HauptversammlungRichtig!(absichtliche) Nichtabführung von Sozialabgaben und KrankenversicherungsbeiträgenDas Ganze schriftlich mit Frist 7 Arbeitstage.Ergänzung: mit Nachweis, also per Einwurf-EinschreibenGmbH Gesellschafter ohne HandelsregistereintragAW: GmbH Gesellschafter ohne HandelsregistereintragDas ist mir neu. Warum muss dann bei der Anmeldung zum Handelsregister eine Liste der Gesellschafter eingereicht werden (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG)?Zur Anmeldung muß auch der notariell belaubigte Gesellschaftsvertrag eingereicht werden - und der steht anschließend auch nicht im ...Einkommenssteuer bei einmaligen hohen Schadensersatzeinnahmen des Gewerbes... ist aber ungewiss, ob dies so möglich ist. Bis zu welchem Datum bzw. kann ein Gewerbe überhaupt rückwirkend abgemeldet werden? Hier war ja bereits diskutiert worden, dass die Anmeldung womöglich nichtig war, da es immer an der Voraussetzung gefehlt hatte (wobei eine irrtümliche Anmeldung womöglich trotzdem eine Anmeldung bleibt?). ...Hausrecht durchsetzen gleich Vereinsstrafe?AW: Hausrecht durchsetzen gleich Vereinsstrafe?Keine Mitgliedsrechte wäre schon echt krass.Was stet denn über die Zuständigkeit/Rechte der Mitgliederversammlung in der Satzung ?In diesem Verein wundert mich so langsam gar nichts mehr. Eine Mitgliederversammlung gibt es an sich nicht, dem ähnlich entspricht in der Satzung die ...Status Mietvertrag... (Person C) der Person B beim Job Center als Nachweis, dass Person C und Person B nicht zusammen wohnen Und das Job Center klärt dies nicht mit dem Meldeamt ab ??Oder reicht als Nachweis, dass das Mietverhältnis nicht zustandekommen ist, dass kein Einzug und keine Anmeldung bei der Wohnanschrift erfolgt ist.Wer und wofür wird dieser ...Passfotos für Schulanmeldung?AW: Passfotos für Schulanmeldung?Laut §2 der FOBOSO (Fachober- und Berufsoberschulordnung), ist ein Lichtbild nicht vorgeschrieben, § 2 Anmeldung(1) Der Anmeldetermin wird vom Staatsministerium bekanntgemacht.(2) 1Mit der Anmeldung sind bei der Schule einzureichen:1. die zum Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen notwendigen Zeugnisse im ...Einschreiben mit Rückschein - Wann als zugestellt geltend?AW: Einschreiben mit Rückschein - Wann als zugestellt geltend?Zum Nachweis der Zustellung genügt der RückscheinIch find das recht deutlich im Gesetzestext, dass damit nur der Nachweis der Zustellung gegeben ist. Und weiterhin gilt die 3-Tages-Frist :)
Entscheidungen zu § 123 AktG
OLG-FRANKFURT, 5 U 9/08Der Tag der Einberufung darf bei Ermittlung der 30-Tagesfrist mitgerechnet werden.OLG-FRANKFURT, 5 U 139/08Zur Frage, ob die Einberufung zur Hauptversammlung einen Hinweis enthalten mussa) auf den Regelungsgehalt der § 123 Abs. 3 Satz 4 AktG.b) darauf, ob ein Aktionär seine Aktien nach dem Stichtag für den record date bis zum Ende der Hauptversammlung halten muss.OLG-DUESSELDORF, I-17 U 63/08... der die Nichtigkeit, zumindest aber die Anfechtbarkeit des streitgegenständlichen Übertragungsbeschlusses zur Folge habe. Dem ist nicht zu folgen. Zu den von §§ 121, 123 AktG umfassten Sachverhalten, die gem. § 241 Nr. 1 AktG die Nichtigkeit von Beschlüssen nach sich ziehen könnten, gehören die Regelungen über die Ausübung des ...